Berufs-Infos

Fachpraktiker erleichtert die Inklusion

 

Eine wichtige gesellschafts­politische Aufgabe ist die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess (Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ist für Menschen, auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen (Bezugsberuf) nicht möglich, können diese sich zu sogenannten Fachpraktikern ausbilden lassen.

2016 wurden für die Druck- und Medienindustrie drei bundeseinheitlich verbindliche Regelungen hierfür erarbeitet:

 

Reduzierte Theorieanteile und deutlich praxisnäher sind die Attribute für diese Fachpraktiker-Regelungen. Sie setzen auf breites Fachwissen und Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Materialien, Werkzeugen und Maschinen sowie auf ein gutes Verständnis für die Grundstrukturen der Arbeitsprozesse. In den Hintergrund rücken organisatorische und planerische Arbeiten; kaufmännische Tätigkeiten sowie Fremdverantwortung für Personal fehlen ganz. Die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind daher im Bereich der „betriebliche Kommunikation“ angepasst.

Dauer der Berufsausbildung:3 Jahre
Ausbildungsart:Duale Ausbildung;
Betrieb (wenn Zusatzqualifikation der Ausbilder
vorhanden sind) und Berufsschule oder Einrichtung
der beruflichen Rehabilitation ggf. in Kooperation mit
einem Unternehmen.
Zielgruppe:Lernbehinderte Menschen, die in ihrem Lernen
umfänglich und lang andauernd beeinträchtigt sind
und die deutlich von der Altersnorm abweichende
Leistungs- und Verhaltensformen aufweisen, wodurch
ihre berufliche Integration wesentlich und auf Dauer
erschwert wird.
Besonderheit:theoriereduzierter Beruf in Anlehnung an den
anerkannten Ausbildungsberuf (Bezugsberuf)

personenbezogener Förderplan, der die spezifischen
Behinderungen berücksichtigt, er beinhaltet u.a. die
sonderpädagogische, sozialpädagogische,
berufspädagogische und psychische Hilfestellung.

In den Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für die Fachpraktiker-Ausbildungen in der Druckindustrie wird darauf hingewiesen, dass sich die Ausbildung an dem jeweiligen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf orientiert. Ein Übergang von einer bestehenden Fachpraktiker-Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine Ausbildung in einem nach § 4 BBiG anerkannten Ausbildungsberuf ist entsprechend § 64 BBiG kontinuierlich zu prüfen und zu ermöglichen. Bei Einzelfallentscheidungen zum Übergang gilt die Empfehlung, die Ausbildung zum Fachpraktiker mit bis zu zwei Jahren auf die Ausbildung in einem nach § 4 BBiG anerkannten Ausbildungsberuf anzurechnen.

Fachpraktiker vs. Bezugsberuf, was sind die Unterschiede?

1. Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Medientechnologie Druck

Wesentlicher fachlicher Unterschied des Fachpraktikers zum Bezugsberuf Medientechnologe Druck ist die Fokussierung auf die Bereiche kleinformatiger Digitaldruck und Bogenoffsetdruck.

Berufsprofil Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Medientechnologie Druck:  

  • Herstellen verschiedenartiger Druckprodukte
  • Selbstständiges Einrichten und Bedienen von Druckmaschinen
  • Kontrollieren und Optimieren des Druckprozesses entsprechend den Vorgaben
  • Durchführen von Mess- und Prüftätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
  • Berücksichtigen der Druckvorstufe und der Druckformerstellung
  • Berücksichtigen material- und produktspezifischer Druckweiterverarbeitungstechniken
  • Warten und Pflegen von Druckmaschinen
  • Dokumentieren von Arbeitsaufgaben und Produktionsabläufen
  • Fachliches Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen

 

Zu den Ausbildungsinhalten

2. Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Medientechnologie Druckverarbeitung

Wesentlicher fachlicher Unterschied des Fachpraktikers zum Bezugsberuf Medientechnologe Druckverarbeitung ist die Fokussierung auf die Akzidenzproduktion mit Klebe- und Sammelheftechnik.

Berufsprofil Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Medientechnologie Druckverarbeitung:

  • Industrielles Finishing von Druckprodukten, insbesondere von Akzidenzen, Broschüre und Zeitschriften
  • Planen und Absprechen von Aufgaben im Team, dabei Terminvorgaben berücksichtigen
  • Herstellen von Kunden- und Fertigungsmustern
  • Auswählen von produktspezifischen Materialien
  • Einrichten von Geräten und Maschinen der Druckverarbeitung
  • Bedienen und Überwachen von Geräten und Maschinen
  • Kontrollieren und Optimieren von Produktionsabläufen
  • Durchführen von Mess- und Prüftätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
  • Dokumentieren von Arbeitsaufgaben und Produktionsabläufen
  • Pflegen und Warten von Geräten und Maschinen

 

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3. Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Buchbinderei

Wesentlicher fachlicher Unterschied des Fachpraktikers zum Bezugsberuf Buchbinder ist die Fokussierung auf die einfache Fertigung und Reparatur von Büchern, Akzidenzen und Broschüren.

Berufsprofil Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Buchbinderei:

  • Manuelles und maschinelles Herstellen verschiedenartiger buchbinderische Erzeugnisse wie Bücher, Akzidenzen, Broschuren − unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte
  • Umsetzen von Kundenwünschen
  • Herstellen von Kunden- und Fertigungsmustern
  • Planen und Absprechen von Aufgaben im Team, dabei Terminvorgaben berücksichtigen
  • Dokumentieren von Arbeitsaufträgen und Fertigungsabläufen
  • Auswählen produktspezifischer Materialien und Fertigungsabläufe
  • Einrichten und Bedienen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
  • Kontrollieren und Optimieren von Arbeitsabläufen und -ergebnissen
  • Warten und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen

 

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